Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge AGB) gelten für den Geschäftsbereich der KAIROS Academy of Art & Science GmbH, mit Sitz am Pra Pury 19, in 3280 Murten (in der Folge KAIROS Academy). KAIROS Academy betreibt die Website www.KAIROS-Academy.ch und erbringt entgeltliche und unentgeltliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Weiterbildungen, Lehrgängen und Kursen, insbesondere zur Vorbereitung der Berufsprüfungen in Richtung eines Zertifikats, Fachausweises oder Diplomes. Zudem bietet KAIROS Academy Beratungsdienstleistungen an und erteilt Lizenzrechte. Des Weiteren verkauft KAIROS Academy Produkte im obengenannten Bereich.

Diese AGB gelten für die obengenannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen welche KAIROS Academy  direkt und indirekt gegenüber dem Kunden erbringt.

Hierunter wird folgendermassen definiert:

Der Kunde, die Kundin oder Studentinnen und Studenten (in der Folge SuS) sind die Personen, die die angebotene Weiterbildung absolvieren. Der Unterschreibende ist die Person, physisch oder juristisch, die den Vertrag für die Weiterbildung eingeht, respektive unterschreibt. Die zahlende Drittpartei ist die physische oder juristische Person, die für die finanzielle Begleichung des Kursgeldes einsteht, falls diese nicht vom Kunden oder der unterschreibenden Partei erfolgt.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Kursausschreibung mittels Anmeldeformular oder der Offerte von KAIROS Academy  mittels Bestellung, für den Besuch von Weiterbildungen, Lehrgängen und Kursen sowie für den Bezug von Produkten oder Lizenzen durch die SuS zustande. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn die SuS die von KAIROS Academy  angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder Produkte von KAIROS Academy  beziehen oder nutzen (Lizenz). KAIROS Academy und die unterschreibende Partei sind vertraglich gebunden. Die Rechtsgrundlage entsteht aus dem einfachen Auftrag, nach Artikel 394 und weitere des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Der Vertrag dient der Auferlegung der Leistungserbringung über KAIROS Academy. Der Bildungsvertrag ist ein zeitlich begrenzter Vertrag, der mit dem ersten Kurstag beginnt und mit dem letzten Kurstag endet. Sollte ein Bildungsvertrag von einer Partei unterschrieben sein, die nicht der Kunde oder der Student oder die Studentin ist oder die Zahlung über eine Drittpartei erfolgt, sind die Verpflichtungen, insbesondere, was die Zahlungspflicht betrifft, von der unterschreibenden Partei solidarisch mit dem Kunden (SuS) zu erfüllen. Der Bildungsvertrag wird mit der Unterschrift des Anmeldeformulars abgeschlossen.

3. Anmeldung

Die Anmeldung bei Lehrgängen und Kursen ist verbindlich und gilt für die ganze Ausbildungsdauer. Der Eingang der Anmeldung wird bestätigt. Die Anmeldefrist läuft jeweils vier, in einzelnen Fällen zwei Wochen vor Beginn des Lehrganges ab. KAIROS Academy empfiehlt eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl auf eine kleine Anzahl (Kleingruppen von 3 bis 8  oder max. 12 Personen) beschränkt ist. Bei Überbuchungen werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und eine Warteliste geführt. KAIROS Academy  behält sich vor, Lehrgänge und Kurse infolge schlechter Belegung (Mindestteilnehmerzahl 3 für den Kleingruppenunterricht) nicht durchzuführen, was den Vertrag für beide Seiten nichtig macht. Bei einer Absage durch die KAIROS Academy  werden die Weiterbildungskosten erlassen bzw. zurückerstattet, es können keine weiteren Ansprüche gegenüber der KAIROS Academy  geltend gemacht werden. Angemeldete Teilnehmende haben aber das Vorrecht, am nächstmöglichen Kurs teilzunehmen.

4. Prüfungszulassungsabklärungen

Bei eidg. Prüfungszulassungsabklärungen ist die Vorabklärung zur Zulassung Servicebestandteil von KAIROS Academy. Wird für einen Interessenten die Prüfungszulassung an die Prüfungskommission überprüft und der Interessent entscheidet sich anschliessend für ein anderes Institut bzw. meldet sich nicht zum Kursbeginn an, verrechnet KAIROS Academy für die Umtriebe inkl. der Vorauszahlung der Abklärungsgebühr CHF 200.

5. Kursdauer / Lektionen / Kursdaten

Die Kurs- und Lehrgangsdauer ist aus der jeweiligen Ausschreibung ersichtlich. Um ausgefallene Stunden nachzuholen, kann der Dozierende mit den Absolventen Ersatztermine vereinbaren. Die laufenden regulären Lehrgänge und Kurse werden während der Schulferien unterbrochen. KAIROS Academy behält sich vor, während dieser Zeit bei entsprechender Nachfrage Intensiv- oder Ferienkurse anzubieten. Änderungen bezüglich Daten und anderer Informationen aus dem Lehrgangs- oder Kursprogramm , meisten relativ unbedeutend, bleiben vorbehalten. Offensichtliche Irrtümer bzw. Fehler werden so rasch wie möglich korrigiert. Die in der Ausschreibung angegebenen Lektionen genügen für die Erreichung der Lernziele, weitere Lektionen werden den Teilnehmenden zusätzlich und ohne Kostenfolge zuteil, wenn die Direktion in Absprache mit den Kursleitern es für nötig erachten sollte. Geringfügige Änderungen gegenüber der Ausschreibung im Terminplan, bei Unterrichtsinhalten oder im Dozententeam des jeweiligen Angebots bleiben vorbehalten. Von Teilnehmenden gewünschte Zusatzstunden oder Privatlektionen (gegen Aufpreis) können in Absprache mit der Direktion jederzeit vereinbart werden. Ausgefallene Lektionen werden grundsätzlich nachgeholt, falls der Ausfall durch die KAIROS Academy oder ihre beauftragten Personen verursacht wurde. Die Erstattung von Reise- und anderen Kosten, die aus Nachholterminen entstehen können, wird wegbedungen. Durch Teilnehmende versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich wird auch kein Kursgeld aufgrund von versäumten Lektionen rückerstattet.

6. Prüfungsvorbereitung und Verpflichtungen von KAIROS Academy

Eine Garantie für das Bestehen der Prüfungen kann nicht erteilt werden, weder für eidgenössische noch interne Diplomprüfungen. Wird eine Prüfung nicht bestanden, ist KAIROS Academy nicht automatisch verpflichtet, den Teilnehmenden nochmals in den nächsten Lehrgang aufzunehmen, auch nicht unter Kostenfolge. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, in Absprache mit der Direktion, den entsprechenden Lehrgang ganz oder teilweise zu wiederholen. Dies gilt für interne Abschlüsse genauso wie für die HRSE Zertifizierung für Personalassistenten oder die MarKom-Zertifizierung sowie die eidg. Fähigkeitsausweise und eidg. Diplome. KAIROS Academy engagiert sich dafür alles Nötige zu unternehmen um ihre SuS darin zu unterstützen, ihre Prüfungen zu schaffen und damit das individuelle Bildungsziel zu erreichen. Zu diesem Zweck verfährt KAIROS Academy mit vielseitigen Methoden und Mitteln der Erwachsenenbildung, wie sie vom SVEB (Schweizer Verband für Erwachsenenbildung) empfohlen werden. Diese Methoden und Mittel werden jeweils dem Fortschritt der Weiterbildung sowie den individuellen Bildungssituationen gerecht. Alle Risiken können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Der Erfolg der Weiterbildung hängt erfahrungsgemäss vorwiegend von der Zusammenarbeit und dem jeweiligen gegenseitigen Engagement der Parteien sowie der diversen Umfelder und Kontexte ab.

7. Lehrmittel

Das Lehrmaterial, welches abgegeben wird und die Unterlagen (in elektronischer Form), sind im Kursgeld grundsätzlich enthalten und decken die Anforderungen gemäss Kurs-, Lehrgangs- und/ oder Prüfungsleitlinien ab. Dies gilt auch für weiterreichende Lektüre. Wünscht der Kunde oder die Kundin (SuS) die Unterlagen jedoch in gedruckter Form, kann dies unter Bezahlung einer zusätzlichen Gebühr von CHF 690 beim Lehrgansstart beantragt werden. Bei einzelnen Kursen ist das Lehrmaterial nicht inbegriffen, was jedoch in der Ausschreibung entsprechend erwähnt wird.

8. Lizenzen

KAIROS Academy gewährt den SuS das Recht, die Dokumente der entsprechenden Vertragspackages zu nutzen. Diese Nutzungsrechte sind nicht-exklusive, unübertragbar und auf die Nutzung durch den Kunden oder die Kundin (SuS) beschränkt. Die einzelnen Dokumente dienen als Vorlagen und dürfen von den SuS lediglich als Vorlagen und für eigene Zwecke genutzt werden. Jegliche Weitergabe an Dritte sowie anderweitige Nutzung, kommerzieller oder anderer Natur ist formell untersagt. Sind die Dokumente in einem Format erstellt, welche die Nutzungsrechte der SuS beschränken so entspricht dies dem Willen von KAIROS Academy und eine Umformatierung ist nicht zulässig. Der Inhalt steht den SuS für die vereinbarte Dauer zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist haben die SuS keinen Anspruch mehr auf den Inhalt der Vertragspackages.

9. Kursausweis / Zertifikat / Diplom

Nach dem Besuch von mindestens 80% der Lektionen erhalten die Teilnehmenden (SuS) eine Teilnahmebestätigung. Berücksichtigt werden begründete Absenzen (Krankheit, Militärdienst); der Kurs- bzw. der Lehrgangsleiter muss aber schriftlich informiert worden sein. Teilnehmende, welche die internen Prüfungen mit Erfolg bestehen, erhalten das offizielle KAIROS Academy-Zertifikat bzw. KAIROS Academy-Diplom.

10. Hinweis für Stellensuchende

Teilnehmende, die sich in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden oder als arbeitslos gemeldet sind, haben die Möglichkeit, beim Arbeitsamt (RAV) einen Antrag auf  Kursgeldrückerstattung zu stellen (spätestens 10 Tage vor Kursbeginn). Entsprechende Formulare können beim Arbeitsamt (RAV) bezogen werden.

11. Hinweis für Personen mit beschränkten Mitteln

Teilnehmende, die sich in einer finanziell aussergewöhnlich schwierigen Lage befinden oder beim Sozialamt gemeldet sind und sich auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen eröffnen möchten, haben die Möglichkeit, bei der CARITAS einen Antrag für eine CARITAS Karte zu stellen (spätestens 10 Tage vor Kursbeginn). Entsprechende Formulare können bei allen CARITAS Stellen der Schweiz bezogen werden. Die Karte ermöglicht es Weiterbildungsangebote zu sehr günstigen Konditionen zu belegen.

12. Treuebon

Ex-Kunden (Ex-SuS) von KAIROS Academy erhalten bei einer wiederholten Anmeldung eine Kostenermässigung von 5 % (nicht kumulierbar) auf die Kosten für das gewählte Bildungsangebot. Auf Prüfungsgebühren, Lehrmittel und weiteren Leistungen kann kein Rabatt gewährt werden. Diese Ermässigung kann bei speziellen Arrangements oder individualisierten Prüfungscoachings, die vom Standardprogramm abweichen, nicht eingefordert werden.

13. Kosten / Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt). Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern. KAIROS Academy behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website www. KAIROS-Academy.ch oder gemäss der separaten Offerte und mit gesandten Broschüren von KAIROS Academy. Für die SuS gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

14. Stipendien / Bundesbeiträge

Der Bund erstattet den Absolventinnen und Absolventen von eidg. Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen 50% der Lehrgangskosten zurück. Dies unabhängig davon, in welchem Kanton die Antragstellenden wohnen. Sie erhalten maximal CHF 9‘500.- (Berufsprüfung) bzw. CHF 10‘500.- (höhere Fachprüfung) zurückerstattet. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1) Die Antragstellenden haben einen vorbereitenden Kurs auf eine eidg. Prüfung absolviert (siehe www.meldeliste.ch). 2) Sie haben die Kursgebühren bezahlt und 3) die eidg. Prüfung absolviert. 4) Sie wohnen in der Schweiz. Zudem fördern einige Kantone die Weiterbildung ihrer Einwohner auf Stufe Höhere Fachschule oder eidg. Fachausweis mit finanziellen Beiträgen. Ob und in welcher Höhe die gewählte Weiterbildung unterstützt wird, ist abhängig davon, ob der Wohnsitzkanton der interkantonalen Fachschulvereinbarung FSV beigetreten ist und ob für die gewählte Weiterbildung zusätzlich zu den Bundessubventionen finanzielle Beiträge vorgesehen sind. Als Wohnsitzkanton gilt derjenige Kanton, in dem in den letzten zwei Jahren ununterbrochen der Wohnsitz war. Überdies kann auch im Rahmen des Schweizer Studienbörsensystems unter Umständen ein Gesuch um wirtschaftliche Unterstützung eingereicht werden.

15. Zahlungsbedingungen

Die SuS sind verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag normalerweise innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Es sei denn, diese haben den Betrag bereits beim Bestellvorgang via Kreditkarte, Paypal oder anderen Zahlungssystemen beglichen. Es steht KAIROS Academy frei in einzelnen Fällen, die Zahlungsfristen zu kürzen. Die Zahlung der Kurskosten muss jedoch grundsätzlich in jedem Fall bis spätestens 10 Tage vor dem ersten Kurstag registriert worden sein. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde oder die Kundin (SuS) abgemahnt. Begleicht der Kunde oder die Kundin (SuS) die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er oder sie automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde oder die Kundin (SuS) Verzugszinsen in der Höhe von 5%. KAIROS Academy behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen. Die Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen KAIROS Academy ist nicht zulässig. Bei Ratenzahlung (in maximal 3 Raten) ist die erste Rate direkt nach der Anmeldung (sofort) fällig, die restlichen Raten gemäss Abmachung innerhalb von 3 Monaten (4 % Aufpreis), innerhalb von 6 Monaten (8 % Aufpreis), innerhalb von 12 Monaten (12 % Aufpreis). Die Folgekosten für das Mahnwesen bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung werden separat nach Aufwand verrechnet (pro briefliche Mahnung CHF 30 und eingeschriebene Mahnung CHF 50). Bei Zahlungsverzug, wird zweimal an den Ausstand erinnert (siehe oben „briefliche“ und „eingeschriebene“ Mahnung). Beläuft sich der Ausstand, bzw. die Fälligkeit auf über 30 Tage und wird der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen, wird der gesamte Restbetrag des Schulgeldes innert 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die Forderungen werden ohne weitere Zahlungsaufforderung an das Inkassobüro Küng AG in Bern übergeben. KAIROS Academy steht das Recht zu bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung, die Lieferung des Produkts oder die Gewährung der Lizenz zu verweigern.

16. Prüfungsgebühren

Falls für interne oder externe Prüfungen zusätzliche Kosten anfallen, sind diese in der Ausschreibung des jeweiligen Angebots erwähnt. Wiederholungen von internen Prüfungen sind in jedem Fall kostenpflichtig. Prüfungsgebühren sind vor dem angekündigten Prüfungstermin zur Zahlung fällig. Gebühren für externe Prüfungen werden in der Regel direkt von der entsprechenden Prüfungsorganisation erhoben.

17. Preisanpassungen der Prüfungsgebühren

Allfällige Preisanpassungen der Prüfungsgebühren in laufenden Angeboten aufgrund wichtiger Gründe oder behördlicher Anordnung bleiben vorbehalten. Die Angaben auf der Website von KAIROS Academy sind ohne Gewähr. Die aktuellen Prüfungsgebühren können bei den jeweiligen Prüfungskommissionen eingesehen, resp. angefragt werden.

18. Ausflüge

Der Abschluss einer Versicherung, bei Ausflügen mit KAIROS Academy, ist immer Sache der Kunden (SuS).

19. Schulferien / Feiertage

Die Schulferien entnehmen Sie bitte dem Ferienplan oder der Agenda. An den üblichen Feiertagen sowie jeweils am Vorabend findet in der Regel kein Unterricht statt.

20. Kursräume

Der Unterricht findet in den Schulzentren von KAIROS Academy in diversen Städten der Schweiz statt. Die genauen Kursorte sind generell im Angebot, respektive der Offerte oder im Vertrag beschrieben. Einzelne Angebote oder spezielle Veranstaltungen können an anderen Unterrichtsorten durchgeführt werden. In diesen Fällen werden Sie rechtzeitig über die Änderungen informiert. Die Schulzentren und Kursraumnummern werden mit der Kurseinladung mitgeteilt.

21. Pflichten der Kunden (SuS)

Der Kunde oder die Kundin (SuS) verpflichten sich alles Nötige dazu zu unternehmen, damit KAIROS Academy ihre Leistungen erbringen kann. Der SuS muss vor allem allen vertraglichen Verpflichtungen folge tragen. Je nach Bedarf, erbringen die Kundinnen oder Kunden (SuS) KAIROS Academy die für die Bildungsleistungen notwendigen Unterlagen und Informationen. KAIROS Academy geht davon aus, dass die erbrachten Informationen wahr und komplett sind und dass diese rechtmässig sind. KAIROS Academy behält sich vor, diese gegebenenfalls schriftlich zu prüfen. Die Kundin oder der Kunde (SuS) bewahren die Daten und Passwörter eigenverantwortlich auf und bleiben alleinig verantwortlich über den Schutz der Inhalte und die allfällige Verbreitung von Informationen. KAIROS Academy behält sich vor, das Kundenverhalten in Bezug auf die Nutzung ihrer Website und der E-Learning Plattform zu überprüfen. Mit der Bestätigung der AGB, erweist der Kunde oder die Kundin (SuS) explizit seine Volljährig- und Zurechnungsfähigkeit und bestätigt zudem, dass alle angegebenen Daten zu seiner oder ihrer Person wahr, aktuell und rechtmässig korrekt sind. Die SuS engagieren sich in Zusammenhang mit den Bildungszielen zu kooperieren, mit den Dozierenden zusammenzuarbeiten und Ihre Aufgaben rasch und pünktlich zu erledigen.

22. Abmeldungen

Für Abmeldungen, welche rechtzeitig, d.h. 45 Tage vor Lehrgangs- oder Kursbeginn, schriftlich eintreffen, verrechnet KAIROS Academy keinen Unkostenbeitrag (für Seminare gelten separate Bedingungen gemäss Ausschreibung). Wird diese Frist überschritten oder auch der Kurs nicht angetreten, sind die gesamten Lehrgangs- oder Kurskosten fällig. Die gesamten Lehrgangs- bzw. Kurskosten sind in jedem Fall zu bezahlen. KAIROS Academy  muss die Kurse voll belegen und kann die Plätze durch Rücktritt kurz vor oder während des Kurses eines Kunden generell nicht weiter besetzen. Bei einer Abmeldung bzw. einem Rücktritt besteht kein Anspruch auf einen späteren Besuch der Aus- oder Weiterbildung oder auf eine Anrechnung der Aus- oder Weiterbildungskosten bei einem späteren Besuch der Aus- oder Weiterbildung. Die Nichteinzahlung der Kosten für das Bildungsangebot gilt nicht als  Abmeldung. Die Schulgelder gelten pauschal für das gesamte Angebot. Wird der Kurs nach erfolgter Anmeldung nicht angetreten und bezahlt, wird die Zahlung über das Inkassobüro Küng AG in Bern eingefordert. Bei Interesse kann eine Kurskosten-Annullierungskostenversicherung (z.B. Allianz Global Assistance) abgeschlossen werden (versichert sind Kursabbrüche infolge Unfall, Krankheit, Schwangerschaft, etc.). Mit der Unterschrift des Anmeldeformulars anerkennt die Kundin oder der Kunde (SuS) explizit diesen Punkt sowie die Möglichkeit eine Kurskosten-Annullierungskostenversicherung abzuschliessen.

23. Weitere kundenseitige Verpflichtungen  

Die Zulassung an die Kurse und Aktivitäten von KAIROS Academy ist vom Einhalten der geltenden Regelungen und Gebräuche in Bezug auf die Verhaltensweisen während der Kursbesuche oder Beteiligungen an den angebotenen Aktivitäten abhängig. KAIROS Academy behält sich insbesondere vor, bei Zuwiderhandlung eines Kunden oder einer Kundin (SuS), diesen zeitweilig oder definitiv vom Kurs oder der Aktivität ausschliessen. In solchen Fällen bleiben der Bildungsvertrag trotz Ausschluss des Kunden oder der Kundin (SuS) bestehen und die gesamten Lehrgangs- oder Kurskosten fällig. Im E-Mail Verkehr, sowie in Diskussionsforen und Dokumenten, egal ob diese im Internet zugänglich sind oder nicht, werden Teilnehmende angehalten in keinem Fall im Namen von KAIROS Academy zu kommunizieren. Dies gilt insbesondere für jede Kommunikation die von öffentlichem Charakter ist. Die allfällige kundenseitige Verwendung des Namens von KAIROS Academy  in einer öffentlichen Kommunikation ist in jeder Hinsicht mit grösster Vorsicht zu behandeln. Das Image der Schule und damit der Wert ihrer Dienstleistungen muss erhalten bleiben. Der Umtausch von Bildungsleistungen ist ausgeschlossen.

24. Schweigepflicht

KAIROS Academy verpflichtet sich zu Stillschweigen gegenüber Dritten zu Kenntnissen über Personen und Institutionen, die ihr in Erfüllung ihres Auftrages offenbar geworden sind. Auskünfte über den Verlauf der Ausbildung von Studierenden und ihre persönlich-beruflichen Qualifikationen an aussenstehende Dritte werden nur nach Rücksprache mit den Betroffenen erteilt. Die Studierenden verpflichten sich während sowie auch nach Beendigung der Ausbildung zur Vertraulichkeit gegenüber Dritten zu Kenntnissen, welche sie im Rahmen ihrer Aus- oder Weiterbildung über persönliche, soziale und berufliche Verhältnisse von Personen erhalten haben (insbesondere von Studierenden und deren Praxisfeld und von Mitarbeitenden der KAIROS Academy).

25. Haftungsausschluss

KAIROS Academy und die von ihr beauftragten Personen haften nicht für Schäden, die direkt oder indirekt aus durch sie organisierte Weiterbildungen und andere Veranstaltungen entstehen können. Vorbehalten bleiben grobe Fahrlässigkeit oder Absicht. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache der Kunden (SuS).

26. Onlineangebote und Packages E-Learning

KAIROS Academy übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der zur Verfügung gestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen KAIROS Academy, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Verwendung eventueller fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen. KAIROS Academy behält sich vor, Angebote ohne vorgängige Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen bzw. die Veröffentlichung vorübergehend oder endgültig einzustellen.

27. Links und Verweise auf andere Webseiten

Bei Verweisen auf andere Webseiten, würde eine Haftungsverpflichtung ausschliesslich in dem Fall in Kraft treten, in dem KAIROS Academy von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Somit sei hiermit ausdrücklich erklärt, dass KAIROS Academy zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkannt hat. KAIROS Academy löst sich ausdrücklich von der Verantwortung über Inhalte verlinkter Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der jeweiligen Seite.

28. Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt, d.h. wenn KAIROS Academy aus Gründen, die von ihr und den von ihr  allenfalls beigezogenen Dritten nicht in zumutbarer Weise beherrscht werden können (wie z.B.    Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemie, Unfälle, Sabotage, Terrorismus, erhebliche Betriebsstörungen, Unterbruch von Telekommunikationsleitungen, insbesondere derjenigen des Internets, Arbeitskonflikte sowie behördliche Massnahmen), an der Erfüllung einer oder mehrerer Pflichten aus dem Vertrag gehindert ist, ist sie für die Zeit, während welcher das Ereignis der höheren Gewalt andauert, sowie während einer unbestimmten, wenn auch angemessenen Anlaufzeit danach, von der Erfüllung der betreffenden Pflicht(en) befreit und haftet nicht für allfällige, dem Vertragspartner aus der Nichterfüllung der betreffenden Pflicht(en) resultierende, direkte oder indirekte Schäden.

29. Urheber- und Markenrecht

Alle innerhalb des Internetauftritts genannten und evtl. geschützten Markenzeichen unterliegen den Bestimmungen der jeweils gültigen Rechte der jeweiligen Eigentümer. Das Copyright für veröffentlichte, von KAIROS Academy erstellte Texte, Logos und Bilder, bleibt allein beim Eigentümer, resp. Autor. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Gegenstände in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne schriftliche Zustimmung von KAIROS Academy nicht erlaubt.

30. Rechtliche Verfügungen

In allen in den hier ausgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB nicht erwähnten Fällen, wird auf  die Verfügungen des schweizerischen Obligationenrechts (OR) hingewiesen.

31. Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Murten (nur die französische Originalausführung der AGB ist rechtsgültig). Mit der Unterschrift des Anmeldeformulars anerkennt die Kundin oder der Kunde (SuS) explizit diesen Punkt sowie den Ort des Gerichtsstands. Diese neue Regelung ist ab dem 31. Oktober 2019 gültig. Sie ersetzt und annulliert alle Vorversionen.

 

 

© KAIROS-Academy.ch GmbH, Murten, den 31.10.2019