Planung der Bildungskosten

Damit die Bildung gelingt, sollen auch die Bildungskosten sorgfältig budgetiert werden

Bildungskosten budgetieren

Hier die wichtigsten Informationen und ein paar gute Tipps

In der Schweiz ist die Ausbildung während der obligatorischen Schulzeit in öffentlichen Schulen gratis. Das heisst von der Primarstufe bis zum Abschluss der Sekundarstufe I übernehmen Kantone und Gemeinden die Finanzierung. Auch auf der Sekundarstufe II (Berufsschulen, Gymnasien usw.) fallen in den staatlichen Schulen für die Lernenden kaum grössere Kosten an. In der Regel müssen hier nur das Schulmaterial und die allfälligen Beiträge für spezielle Lehrveranstaltungen selbst bezahlt werden.

Die universitären Hochschulen, die Fachhochschulen und weitere kantonale Aus- und Weiterbildungs-Einrichtungen für Erwachsene sind zwar ebenfalls staatlich subventioniert. Hingegen müssen sich Studierende ab dieser Stufe an der Finanzierung ihrer Aus- oder Weiterbildung stärker beteiligen.

Die Kosten für ein Studium oder eine Weiterbildung können je nach Bildungsinstitution, Ort, Studienrichtung oder den Fächern sowie der Länge des Lehrgangs oder des Studiengangs stark variieren. Die eigentlichen Aus- und Weiterbildungskosten setzen sich grundsätzlich wie folgt zusammen:

  • Studiengebühren, Semestergebühren (weitere Informationen siehe unten)
  • Aufnahme- und Prüfungsgebühren je nach Zulassung
  • evtl. Beiträge für Bibliotheken, Unfallversicherung, studentische Organisationen, etc.
  • Studienmaterial, Fachliteratur, Software, Instrumente, Apparate und Büromaterial
  • Infrastrukturen, PC, Bildschirm, Drucker, Scanner, evtl. privater Arbeitsraum, Internet-Anschluss, etc.
  • Kosten für Exkursionen, spezielle Lehrveranstaltungen und Studienwochen
  • Anfahrtsweg zum Ausbildungsort

Die Semestergebühren an privaten Hochschulen können sehr unterschiedlich sein, je nach Hochschule und Studiengang beträgt die Investition von knapp 5’000 bis gegen 30’000 Franken.

Während der Aus- oder Weiterbildung fallen jedoch auch die normalen Lebenshaltungskosten an, d.h. zumindest sollten bei der Budgetplanung folgende Ausgaben mitbudgetiert werden:

  • Wohnen, Miete, Strom, Heizung, Wasser, Abfallentsorgung, Reparaturen, Wohnungseinrichtung
  • Haushalt, Nahrungsmittel, Haushaltsartikel
  • Bekleidung und Körperpflege: Kleider, Hygiene- und Körperpflegeprodukte, Coiffeur
  • Kommunikation und Medien: Telefon, Internet, Radio und TV, Zeitungen
  • Transportmittel, öffentlicher Verkehr, Velo, private Motorfahrzeuge
  • Freizeit, Ferien, Kultur, Sport, Unterhaltung
  • Krankenkasse (die Kantone gewähren Studierenden meist vergünstigte Krankenkassenprämien)
  • Unfallversicherung (alle Studierenden an schweizerischen Universitäten und Fachhochschulen sind automatisch gegen Unfälle versichert, die sich in den Hochschulgebäuden, auf dem Weg dahin oder im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen ereignen), Zusatzpolicen für Nichtbetriebsunfälle lassen sich günstig abschliessen
  • Weitere Gesundheitskosten (werden meist nicht von der Krankenkasse übernommen), wie Zahnärztin, Dentalhygiene, Augenarzt, Alltags-Medikamente, Brille, Kontaktlinsen, etc.
  • Hausrat- und Haftpflichtversicherung
  • Steuern, (bei jungen Studierenden ohne lukrativen Job und ohne ein gewisses Vermögen ist die Steuerbelastung sehr klein), die Aus- und Weiterbildungskosten können in den meisten Kantonen (zumindest teilweise) von den Steuern abgezogen werden
  • Vorsorge, AHV-Beitrag (weitere Informationen siehe unten), Pensionskasse, 3. Säule, etc. (je nach Alter und persönlicher Situation müssen die Beiträge an die Vorsorge sichergestellt werden).

Die Erhebung von AHV-Beiträgen hängt von der Ausübung einer bezahlten Erwerbstätigkeit ab. Der Arbeitgeber zieht die AHV-Beiträge vom Lohn ab und bezahlt sie an die Ausgleichskasse ein. Nicht erwerbstätige Studierende müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge in die AHV einzahlen, und zwar den Mindestbeitrag von 496 Franken pro Jahr. Die Höhe der Beiträge hängt vom Alter der Studierenden und von ihrem Jahreseinkommen ab.

 

Bildungsbeträge des Bundes

Good News für alle, die sich in einem Lehrgang auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, denn neu beteiligt sich der Bund mit 50 Prozent an den angefallenen Weiterbildungsgebühren. Wer eine Berufsprüfung absolviert, kann mit maximal 9’500 Franken rechnen, bei der höheren Fachprüfung liegt der Höchstbetrag bei 10’500 Franken. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg. Über die Voraussetzungen und den Antragsprozess informiert die Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI. Die neue Regelung und Umsetzung der neuen subjektorientierten Finanzierungist ist im Januar 2018 in Kraft getreten und gilt für alle in der Schweiz wohnenden Studierenden (auch solche mit B oder C Niederlassungen).

Das bedeutet, dass Studierende, die an der eidgenössischen Prüfung teilnehmen, einen Vorkurs besucht haben und die Kosten dafür belegen können, einen Unterstützungsbetrag in der Höhe von ca. 50% der Kosten des Vorbereitungskurses erhalten. Die Subventionierung ist damit höher als je zuvor. Die Beiträge kommen allen Teilnehmenden zugute, unabhängig vom stipendienrechtlichen Wohnsitz und unabhängig davon, bei welchem Bildungsinstitut der Vorbereitungskurs absolviert wurde.

 

Bildungsbeiträge der Kantone

Die Vorbereitungskurse für die Berufsprüfungen (Fachausweis) und Höheren Fachprüfungen (Diplom) werden zudem von einzelnen Kantonen mitsubventioniert und das gesamte Bildungsangebot von KAIROS wird mehrheitlich unterstützt. Viele Kantone unterstützen die Angebote für Vorbereitungskurse (angebotsorientierte Finanzierung) also zusätzlich. Die jeweiligen Beträge werden den Studierenden oft direkt bei der Monats- oder Semesterrechnung in Abzug gebracht. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Fachschulverordnung (FSV) und in den Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen geregelt. Orientieren Sie sich am besten direkt in den jeweiligen Berufsinformationszentren der Kantone.

Unterstützung der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch die Unternehmen

Ihre Weiterbildung, ein Mehrwert

Die meisten grösseren und mittleren Unternehmen leisten Ausbildungsbeiträge an Ihre Mitarbeitenden. Als Unternehmen mit über 150 – 200 Mitarbeitenden ist es heute üblich, eine separate HR-Dienststelle Aus- und Weiterbildung zu führen. Interessieren Sie sich für die Handhabung in Ihrem Unternehmen und suchen Sie das Gespräch, denn Ihre Weiterbildung bringt nicht nur Ihnen Vorteile, auch Arbeitgebende profitieren direkt vom erlangten Mehrwert.

Unterstützung der beruflichen Weiterbildung über die Kantone

Stipendien und Darlehen

Aus- und Weiterbildungsbeiträge werden bei den Kantonen in Form von Stipendien und Darlehen vergeben. Als Stipendien werden einmalige oder wiederkehrende Beiträge bezeichnet, die nicht zurückzuzahlen sind. Darlehen sind zurückzuzahlende einmalige oder wiederkehrende Beiträge. Informieren Sie sich rund um das Stipendienwesen in der Schweiz.

Berufliche Weiterbildung in Unternehmen 

Weiterbildung „on the Job“

Viele Unternehmen unterstützen die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden auch im Betrieb. Beantragen Sie eine Bestätigung, ein Attest oder ein Erwähnung im Arbeitszeugnis.

Studienbörsen

Private Fonds

Auch private Fonds stehen talentierten Studierenden zur Verfügung. Diese unterstützen die Weiterbildung vor allem in kreativen Berufen.