Finanzielle Bildungsbeiträge

Bildungsbeträge des Bundes und der Kantone

Der Bund beteiligt sich mit 50 Prozent an Ihren Weiterbildungsgebühren

Subventionen in den Bereichen Bildung und Forschung

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) regelt, was unter einer Subvention zu verstehen ist und unter welchen Bedingungen eine solche ausgerichtet werden kann.

Der Bund richtet auf der Basis von knapp 300 Tatbeständen in Verfassung und Gesetzen Subventionen in der Höhe von 39 Milliarden Franken aus (Rechnung 2016). Damit erreichen diese einen Anteil von 59 Prozent der jährlichen Bundesausgaben. Knapp die Hälfte (46 %) dieser Mittel entfallen auf den Bereich der Sozialen Wohlfahrt, gefolgt von den Bereichen Bildung und Forschung (17 %) sowie Verkehr (16 %). 9 Prozent der jährlichen Subventionen fliessen in den Bereich Landwirtschaft und Ernährung und 8 Prozent entfallen auf die Beziehungen zum Ausland; alle übrigen Aufgabengebiete liegen unter 1 Prozent.

In Ergänzung zum periodisch erscheinenden Subventionsbericht unterhält die Eidgenössische Finanzverwaltung eine umfangreiche Subventionsdatenbank. Diese ermöglicht interessierten Kreisen aus Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit einen einfachen Zugang zum schweizerischen Subventionswesen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Transparenz in diesem finanzpolitisch sensiblen Bereich.

 

Bildungsbeträge des Bundes

 

Good News für alle, die sich in einem Lehrgang auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, denn neu beteiligt sich der Bund mit 50 Prozent an den angefallenen Weiterbildungsgebühren. Wer eine Berufsprüfung absolviert, kann mit maximal 9’500 Franken rechnen, bei der höheren Fachprüfung liegt der Höchstbetrag bei 10’500 Franken. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg. Über die Voraussetzungen und den Antragsprozess informiert die Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI. Die neue Regelung und Umsetzung der neuen subjektorientierten Finanzierungist ist im Januar 2018 in Kraft getreten und gilt für alle in der Schweiz wohnenden Studierenden (auch solche mit B oder C Niederlassungen).

Das bedeutet, dass Studierende, die an der eidgenössischen Prüfung teilnehmen, einen Vorkurs besucht haben und die Kosten dafür belegen können, einen Unterstützungsbetrag in der Höhe von ca. 50% der Kosten des Vorbereitungskurses erhalten. Die Subventionierung ist damit höher als je zuvor. Die Beiträge kommen allen Teilnehmenden zugute, unabhängig vom stipendienrechtlichen Wohnsitz und unabhängig davon, bei welchem Bildungsinstitut der Vorbereitungskurs absolviert wurde.

 

Bildungsbeiträge der Kantone

 

Die Vorbereitungskurse für die Berufsprüfungen (Fachausweis) und Höheren Fachprüfungen (Diplom) werden zudem von einzelnen Kantonen mitsubventioniert und das gesamte Bildungsangebot von KAIROS wird mehrheitlich unterstützt. Viele Kantone unterstützen die Angebote für Vorbereitungskurse (angebotsorientierte Finanzierung) also zusätzlich. Die jeweiligen Beträge werden den Studierenden oft direkt bei der Monats- oder Semesterrechnung in Abzug gebracht. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Fachschulverordnung (FSV) und in den Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen geregelt. Orientieren Sie sich am besten direkt in den jeweiligen Berufsinformationszentren der Kantone.

Die Grundsätze zur Entrichtung von Finanzhilfen und Abgeltungen sind im Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen vom 5.10.1990 (Subventionsgesetz, SuG; SR 616.1) festgehalten.Die Kantone entscheiden selbständig, wie sie ihre Subventionspolitik gestalten möchten.